Diese Woche debattiert der Bundestag einen Antrag der Partei Die Linke zur sofortigen Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts. Auf der Seite des Bundestags kannst Du Abgeordnete aus Deinem Wahlkreis finden, sie kontaktieren und dazu auffordern, sich für das Vorkaufsrecht einzusetzen (z.B. mit dem Textvorschlag weiter unten). Gib dafür einfach hier deine Adresse ein, wähle eine*n Abgeordnete*n aus und schreibe per Kontaktformular oder auf dem Postweg!

 

Beispiel-Email an Deine*n Abgeordnete*n (gerne anpassen):

Betreff: JA zur sofortigen Wiederherstellung des Vorkaufsrechts!

Sehr geehrte*r …

ich bitte Sie, als Abgeordnete*r meines Wahlkreises im Sinne Ihres demokratischen Auftrags zu handeln und sich in der Sitzung des Bundestags am 28.1.22 für das Kommunale Vorkaufsrecht auszusprechen.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.21 wurde das Vorkaufsrecht durch strenge Auslegung der in §26 Abs. 4 BauGB formulierten Ausschlusskriterien so stark eingeschränkt, dass die Anwendung in besonders von Verdrängung betroffenen Stadtvierteln praktisch unmöglich wird. Besonders betroffen deshalb, weil die Mieten dort in den letzten Jahren so stark gestiegen sind sowie reihenweise Häuser in Wohnungseigentum umgewandelt und samt Mieter*innen verkauft wurden. Betroffene Hausgemeinschaften, Vereine und stadtpolitische Initiativen in verschiedenen deutschen Städten kämpfen seit Jahren für bezahlbaren Wohnraum und konnten gemeinsam mit den Bezirken in einigen Fällen die Nutzung des Vorkaufsrechts erwirken – durch gemeinwohlorientierten Vorkauf oder in Form von zumindest zeitweise schützenden Abwendungsvereinbarungen.

Die Erhaltung der (noch) bestehenden Wohnbevölkerung und der soziale Zusammenhalt können nach neuer Rechtsprechung nicht mehr als Begründung für einen kommunalen Vorkauf herangezogen werden. Entscheidend ist nun die erhaltungskonforme Nutzung des Grundstücks zum Verkaufszeitpunkt, nicht die zukünftigen Nutzungsabsichten der*s Käufer*in. Anders gesagt: Der Vorkauf darf nur noch ausgeübt werden, wenn die Sozialstruktur in einem aufgrund einer bereits erhöhten Verdrängung ausgewiesenen Gebiet (Voraussetzung für eine soziale Erhaltungsverordnung) durch weitere Verdrängung schon nicht mehr den Zielen und Zwecken dieser Verordnung, sog. Milieuschutz, entspricht.

Diese Argumentation untergräbt den Sinn des Vorkaufsrechts vollständig und den der sozialen Erhaltungsgebiete  gleich mit. Das ist ein herber Schlag gegen gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Bewegungen und bitter für betroffene und potentiell betroffene Mieter*innen.

Das bundesweite Bündnis „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ fordert daher:

  • Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts im BauGB
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für Häuser in Erhaltungsgebieten, die verkauft werden, bevor ein solches Gesetz besteht
  • Gewährleistung der Einhaltung der bereits geschlossenen Abwendungsvereinbarungen
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für klageanhängige Vorkaufsfälle

Der Antrag 20/236 greift diese weitestgehend auf und bittet den Bundestag um den entsprechenden Beschluss, der die Bundesregierung zu sofortigem Handeln auffordert. Damit würden nicht nur akut bedrohte Mieter*innen vor Verdrängung geschützt. Ein rechtssicheres kommunales Vorkaufsrecht sorgt dauerhaft für sozialverträgliche Mieten und stoppt den Ausverkauf unserer Städte. Unterstützen Sie deshalb den Antrag und damit die Mieter*innen Ihrer Stadt und Ihres Wahlkreises!