Das Vorkaufsrecht wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2021 so stark eingeschränkt, dass seine Anwendung im Sinne des Milieuschutzes praktisch verunmöglicht wurde. Die Zukunft dieses letzten Instruments gegen Gentrifizierung und Verdrängung ist ungewiss. Wir, die durch das Vorkaufsrecht zumindest bescheidene Spielräume für eine gerechtere Stadtentwicklung hatten, fordern die zügige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Baugesetzbuch, die die Ausübung des Vorkaufsrechts wieder ermöglicht und auf sichere Füße stellt. Wir, das sind betroffene,organisierte Hausgemeinschaften, Vereine und stadtpolitische Initiativen aus den Kiezen, wollen echten Milieuschutz und keine weitere Verdrängung hinnehmen.

Wir fordern

  • Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts im BauGB
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für Häuser in Erhaltungsgebieten, die verkauft werden, bevor ein solches Gesetz besteht
  • Gewährleistung der Einhaltung der bereits geschlossenen Abwendungsvereinbarungen
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für klageanhängige Vorkaufsfälle