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Verdrängung kostet jedes Jahr ca. 4,1 % = 154.409 Mieter*innen in Berlin [1] das Zuhause. Die dadurch verursachten negativen sozialen Folgen sind nicht zu beziffern und in keiner Statistik zu finden. Jedoch kann der oft unsichtbare finanzielle Schaden für die betroffenen Mieter*innen abgeschätzt werden.
Dieser umfasst anfallende Kosten durch Zwangsumzüge sowie den zeitlichen Aufwand der Mieter*innen zum erfolglosen Schutz ihres Zuhauses (hier mit 12€ Mindestlohn berechnet). Die hier aufgelisteten Kosten fallen jährlich an bis wirksame politische Mittel Verdrängung verhindern.

Unbezahlbar:

  • Verlust von nachbarschaftlichen sozialen Kontakten, sowie Kita- und Schulplatz der Kinder
  • Sinkende Lebensqualität durch Unzufriedenheit, mangelnde Vernetzung in neuer Wohnumgebung
  • Psychische und medizinische Folgen durch Belastung, Angst, Verzweiflung, Ohnmacht
  • Zerfall der gewachsenen Kiezstruktur mit friedlichem Miteinander sowie langjährige Kulturorte
  • Teilweise, zeitweise Wohnungslosigkeit durch Mietenkrise und damit verbundene Unterbringung in Einrichtungen

Quellenangaben / Erläuterungen:
[1] Geschätzte jährliche ökonomische Verdrängungsraten in Berlin in % laut „AUFWERTUNG UND VERDRÄNGUNG IN BERLIN – RÄUMLICHE ANALYSEN ZUR MESSUNG VON GENTRIFIZIERUNG“ https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2017/04/aufwertung-verdraengung-berlin-042017.pdf?__blob=publicationFile

[2] Umzugskosten durch Transport, notwendigen Neuanschaffungen, Ummeldungen etc. nach Umzugskostenrechner: https://www.immonet.de/umzug/umzugskosten.html sowie angenommener Aufwand für Renovierung, Kisten packen, Transport

[3] Oft muss bei einem Umzug eine Doppelmiete gezahlt werden, weil die Anmietung der neuen Wohnung nicht nahtlos übergeht. Die hier aufgeführten Kosten berechnen sich aus der Durchschnittskaltmiete nach https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/05/mietenspiegel-neu-mietendeckel-berlin.html multipliziert mit der Durchschnittlichen Wohnraumgröße einer Person nach https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/download/ausstellung_wohnenswerte_stadt.pdf

[4] Passen die Möbel nicht oder nicht sofort in die neue Wohnung, müssen sie zwischengelagert werden. Die Lagerungskosten belaufen sich dabei auf 60 – 230€ pro Monat laut Einlagerung von Möbeln – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen | FOCUS.de Für die Berechnung hier wurden 70 € und 6 Monate Lagerdauer angenommen.

[5] Findet Verdrängung aus dem Stadtbezirk statt, verlängert sich der Weg zur Arbeit. Dies wurde hier für 50 % der Betroffenen mit 20 min verlängertem Fahrtweg pro Strecke (und Arbeitstag) angenommen.

[6] Neuvermietungspreise sind 1,2 € teurer pro qm als ältere Bestandsmietverträge: https://www.welt.de/regionales/berlin/article128925032/Mieterbund-fordert-Umsetzung-der-Mietpreisbremse.html Dieser Wert von 2014 ist konservativ gerechnet, aktuelle Teuerung liegt oft darüber! In Berlin haben sich die Mietpreise in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt! Mieten im 10-Jahres-Vergleich: Anstieg um bis zu 104 Prozent (wohnglueck.de)

[7] 12 Monatsprävalenz: 8,3 % schwere Depression + 8,7% Angsterkrankung (mit Depression komorbid erkrankte raus gerechnet)= 17% psychische Erkrankung laut https://www.rosenfluh.ch/media/arsmedici/2004/05/Depressionen-und-Angststoerungen.pdf; davon 50 % als Selbstzahler*innen angenommen. 60 h Psychotherapie zu Kassensatz 103,87 €.

[8] Für die 6 monatige Wohnungssuche wurde pro Werktag 1h Zeitaufwand zur Durchsuchung von Wohnungsanzeigen angenommen (real eher deutlich mehr!). Außerdem 30 Wohnungsbesichtigungen zu je 2 h Aufwand. Dazu kommen Kosten wie Schufaauskunft (29,95 € laut www.meineschufa.de ) und Nachsendeauftrag zu 3,99 € pro Monat für 6 Monate (https://shop.deutschepost.de/nachsendeservice-beauftragen )

[9] Rechtsschutz und Rechtsberatung finden Mieter*innen bei Mietervereinen oder externen Stellen. Hier wurde der Jahresbeitrag des BMV von 108 € für 50 % der Betroffenen angesetzt Mitgliedsbeiträge und Leistungen | Berliner Mieterverein e.V. (berliner-mieterverein.de) sowie 2 h zur Wahrnehmung der Beratung verrechnet.

[10] 252 Prüffälle Vorkaufsrecht (2021) laut: „Vierter Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten“ https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1079355.php
Annahme: 252 Häuser x 30 Wohneinheiten x durchschnittlich 2 Personen pro Haushalt = 15.120 Betroffene pro Jahr

[11] Annahme: 10 % der Betroffenen muss zusätzliche Beratungen durch den Mieterverein (10 WE x 3 h) durch andere Hausgemeinschaften (10 WE x 2 h) und Anwält*innen (10 WE x 1h) in Anspruch nehmen.

[12] Die Vorkaufsfrist von 2 Monaten (zuletzt 3 Monate) stellt eine intensive Arbeitsphase für die Hausgemeinschaften dar. Allein die wöchentlichen Treffen zum nachbarschaftlichen Austausch und Update ist hier mit 3 h pro Woche angesetzt.

[13] Annahme: 80 % der Betroffenen investieren durchschnittlich 15 Arbeitsstunden pro Woche in der 6-wöchigen Vorkaufsfristdauer für Demonstrationen, Petitionen, Verhandlungen, Pressearbeit.