Pressemitteilung vom 24.01.2022: Ja zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechtes am 28.1.2022!

(Pressemitteilung als PDF)

Als Bündnis „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“, das sich aus über 50 stadt- und mietenpolitischen Initiativen und Hausgemeinschaften zusammensetzt, unterstützen wir nachdrücklich den Antrag der Partei Die Linke zur sofortigen Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts, der am Freitag, 28.1.2022 im Bundestag debattiert und abgestimmt wird.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2021 ist die Anwendung des Vorkaufsrechts in besonders von Verdrängung betroffenen Stadtvierteln praktisch unmöglich geworden. Entscheidend ist laut Urteil ausschließlich die erhaltungskonforme Nutzung eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Verkaufs. Künftige Nutzungsabsichen des oder der Käufer*in dürfen nicht als Begründung für die Anwendung des Vorkaufsrechts herangezogen werden.

Durch das Urteil wurde das letzte verbleibende Mittel kassiert, Mieten bezahlbar zu halten und den sozialen Zusammenhalt unserer Städte zu sichern. Gefährdet sind dabei nicht nur die, deren Häuser in Zukunft verkauft werden. Auch die Abwendungsvereinbarungen, die in der Vergangenheit allein in Berlin für 9000 Wohnungen erstritten wurden und zumindest zeitweise zur Einhaltung der Erhaltungsziele verpflichteten, könnten nun gekippt werden.

Zur Wiederherstellung, Sicherung und Verbesserung des Vorkaufsrechts ist der Bundesgesetzgeber gefragt. Die alte Bundesregierung hat trotz ausdrücklicher Hinweise darauf, dass die Regelungen zur Anwendung des Vorkaufsrechts im Baugesetzbuch nicht klar genug gefasst sind, nichts unternommen. Der neue Bundestag muss nun entschlossen im Sinne der Mieter*innen handeln und die Bundesregierung umgehend in die Pflicht nehmen!

Als stadtpolitisches Bündnis „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ fordern wir die im Bundestag vertretenen Parteien dazu auf, die Bundesregierung dazu anzuhalten: sofort einen Gesetzesentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorzulegen, wobei insbesondere § 26 Nummer 4 BauGB dahingehend novelliert werden muss, dass das Vorkaufsrecht auch bei zukünftig zu erwartender erhaltungswidriger Nutzungsabsicht angewendet werden kann, eine rechtssichere Lösung für klageanhängige Vorkaufsfälle sicherzustellen und einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Absicherung bestehender Abwendungsvereinbarungen vorzulegen.

Bis wirksame politische Maßnahmen ergriffen werden, um Verdrängung zu verhindern, verursacht diese allein in Berlin finanzielle Kosten in Höhe von jährlich rund 1 Milliarde Euro. Als Berliner Mieter*innen fordern wir Schadensersatz– auch für die sozialen, psychischen und politischen Folgen der Verdrängung, die nicht in Geldwerten auszudrücken sind.

Pressekontakt: Vorkaufsdesaster[ät]posteo[punkt]net